Übersetzung für Konsulat (Italienisch/Türkisch)

Offiziell anerkannt.

Italien wie auch die Türkei setzen bei amtlichen Dokumenten bzw. konsularischen Übersetzungen auf die Arbeit von anerkannten Übersetzerinnen und Übersetzern. So stellen die jeweiligen Generalkonsulate sicher, dass die übersetzten Dokumente den erforderlichen Standards entsprechen und von den zuständigen Behörden akzeptiert werden. Dies trägt zur reibungslosen Abwicklung von Verwaltungs- und rechtlichen Verfahren bei und gewährleistet die Integrität der übersetzten Informationen. Da wir beim italienischen und türkischen Generalkonsulat in Zürich anerkannt sind, stehen wir Ihnen gerne bei all Ihren konsularischen Angelegenheiten kompetent zur Seite.

Tanju Dalgiç
Übersetzungen Konsulat Türkei

Tanju Dalgiç, Inhaber von Interna Translations, ist Gerichtsdolmetscher, Kulturvermittler und Mediator. Darüber hinaus ist er anerkannter Übersetzer und Dolmetscher beim türkischen Generalkonsulat in Zürich. Mit über 30 Jahren Erfahrung als Übersetzer und Dolmetscher ist er ein wahrer Experte in allen amtlichen Angelegenheiten und berät Sie gerne.

Emilia Merola
Übersetzungen Konsulat Italien

Emilia Merola, Projektmanagerin und Übersetzerin bei Interna Translations, ist anerkannte Übersetzerin beim Consolato Generale d’Italia, dem italienischen Generalkonsulat in Zürich. Gerne ist sie Ihnen bei Übersetzungen von Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Gerichtsurteilen, Kaufverträgen, usw. behilflich.

Jetzt Blog-Beiträge rund ums Thema Übersetzungen fürs Konsulat lesen:
 

-> Scheidungsurteil übersetzen
-> Konsularische Dienste für das Consolato d'Italia (DE)
-> Servizi linguistici per il Consolato d'Italia (IT)

Konsularische Angelegenheiten

Der Umgang mit Behörden gehört zu unserem Alltag. Auf Wunsch kümmern wir uns daher nicht nur um die Übersetzung Ihrer amtlichen Dokumente, sondern erledigen auch gleich andere konsularische Angelegenheiten für Sie. Termin mit dem Konsulat vereinbaren? Zahlung der konsularischen Gebühren? Einreichung der notwendigen Dokumente? Fragen Sie uns, wir kümmern uns darum.

Dokumente, die häufig eine beglaubigte Übersetzung erfordern:

  • Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden)

  • Zeugnisse und Diplome (z.B. Schulzeugnisse, Universitätsabschlüsse)

  • Arbeitszeugnisse

  • Führerscheine

  • Reisepässe, Identitätskarten, Wohnsitzbescheinigungen

  • Personalausweise, Staatsbürgerschaftsnachweise

  • Familienregister

  • Vollmachten, Testamente

  • Gerichtliche Dokumente (z.B. Urteile, Klageschriften)

  • Handelsregisterauszüge

  • Steuererklärungen

  • Versicherungspolicen

  • Medizinische Gutachten, Atteste, Arztzeugnisse und Berichte

  • Verträge (z.B. Mietverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge)

  • Bankdokumente (z.B. Kontoauszüge, Darlehensverträge)

  • Patente und Urheberrechtsdokumente

  • Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen

  • Offizielle Geschäftsdokumente (z.B. Jahresabschlüsse, Gründungsurkunden)

Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung für ein anderes Dokument? Fragen Sie uns!

"Kompliment, liebe Frau Merola! Ihr Service rund um die Italienisch-Übersetzung war enorm professionell. Von solchen Firmen und Menschen sollte es mehr geben."

Beat Saner, Rechtsberater, Stallikon (Ehem. Notar Kreis Schlieren)

Benötigen Sie eine Übersetzung für das italienische oder türkische Konsulat?
Als anerkanntes Übersetzungsbüro stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.