Übersetzung für das Konsulat (Italien / Türkei)
Offiziell anerkannt.
Italien wie auch die Türkei setzen bei amtlichen Dokumenten bzw. konsularischen Übersetzungen auf die Arbeit von anerkannten Übersetzerinnen und Übersetzern. So stellen die jeweiligen Generalkonsulate sicher, dass die übersetzten Dokumente den erforderlichen Standards entsprechen und von den zuständigen Behörden akzeptiert werden. Dies trägt zur reibungslosen Abwicklung von Verwaltungs- und rechtlichen Verfahren bei und gewährleistet die Integrität der übersetzten Informationen. Da wir beim italienischen und türkischen Generalkonsulat in Zürich anerkannt sind, stehen wir Ihnen gerne bei all Ihren konsularischen Angelegenheiten kompetent zur Seite.