Meistgestellte Fragen zu Übersetzungen mit Legalisierung vom italienischen Konsulat

Fragen über Fragen ... Wir erklären die wichtigsten Punkte zu Legalisierung vom italienischen Konsulat.

1.) Kann die Übersetzung eine x-beliebige Übersetzerin machen?

Nein, nur ÜbersetzerInnen wie Emilia Merola, die beim Consolato d’Italia anerkannt sind.

2.) Wer kann die Legalisierung einholen?

Wenn das Dokument von einer akkreditierten Übersetzerin unterschrieben wurde, kann jede/r die Legalisierung beim Konsulat einholen.

3.) Holt Interna Translations auch Legalisierungen beim Konsulat ein?

Ja, dies kann als Zusatzleistung zur Übersetzung gebucht werden.

4.) Hat Interna Translations AG eine anerkannte Übersetzerin beim italienischen Konsulat?

Ja, Emilia Merola ist anerkannte/akkreditierte Übersetzerin beim Consolato d’Italia in Zürich.

5.) Ist die Legalisierung nur für Italien und italienische Angelegenheiten?

Ja, Legalisierungen beim Consolato d’Italia sind nur für Italien bzw. für Vertretungen des Landes (Konsulat o.ä.) bestimmt.

6.) Werden alle Sprachkombinationen beim italienischen Konsulat in Zürich akzeptiert?

Nein, beim Consolato d’Italia in Zürich werden nur Übersetzungen vom Deutschen ins Italienische akzeptiert.

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"Sehr schnell und unkompliziert. Nachdem ich ein Angebot eingeholt hatte, konnte Interna Translations mein Dokument innerhalb weniger Tage übersetzen und beglaubigen.”

A.B. Privatkunde, Übersetzung mit Beglaubigung