Italien akzeptiert keine Teilübersetzungen, daher ist ein vollständige Übersetzung ihres Scheidungsurteils erforderlich. Bevor wir mit der Überetzung beginnen, muss ihr Urteil mit einer Rechtskraftsbescheinigung vermerkt und einer Apostille für Italien vrsehen sein. Die Apostille ist erforderlich für die Anerkennung des Dokuments in Italien; sie beinhaltet Texte, die ebenso übersetzt werden müssen. Die Rechtskraftbescheinigung hingegen müssen Sie persönlich beim Gericht einholen.
Und gut zu wissen, die Kantone in der Schweiz sind unterschiedlichen Konsulaten zu geordnet. Das bedeuted, dass Sie je nach Wohnkanton ein anderes Konsulat aufsuchen müssen. Nebst Zürich sind folgende Kantone dem Consolato Generale di Italia Zurigo zugeordnet: Glarus, Graubünden, Ob- und Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Uri, Zug