Amtlich beglaubigte Übersetzung / Apostille

Amtlich abgestempelt.

Bei uns ist jeder Buchstabe amtlich – ganz gleich, ob er im Reisepass, im Vertrag oder in einer Urkunde steht. Wir bieten nicht nur beglaubigte Übersetzungen, sondern verleihen jedem Wort den offiziellen Stempel. Mit unserer sprachlichen Expertise und sorgfältigen Arbeit sorgen wir dafür, dass Ihre Dokumente weltweit anerkannt werden. Von A wie Apostille bis Z wie Zeugnisübersetzung – vertrauen Sie uns und lassen Sie uns Ihre Sprachbarrieren ganz amtlich aus dem Weg räumen!

Beglaubigte Übersetzung für die Schweiz

Falls Sie Ihre im Ausland erstellten, amtlichen Dokumente in eine Landessprache übersetzen lassen müssen, um sie bei den lokalen Behörden einzureichen, wird meistens eine notarielle Beglaubigung benötigt. Diese dient dazu, die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers oder der Übersetzerin zu bestätigen.

Beglaubigte Übersetzung fürs Ausland

Für ausländische Behörden wird meist zusätzlich eine Apostille – eine sogenannte Überbeglaubigung – durch die Staatskanzlei verlangt. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Notars. Auf Wunsch bieten wir Ihnen nicht nur die Übersetzung, sondern lassen in der Staatskanzlei gleich noch die Apostille anbringen.

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-> Fakten rund um Übersetzung mit notarieller Beglaubigung
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-> Beglaubigungen und andere amtliche Angelegenheiten: Eine S(pr)ache für sich

Dokumente, die oft eine beglaubigte Übersetzung erfordern:

  • Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden)

  • Zeugnisse und Diplome (z.B. Schulzeugnisse, Universitätsabschlüsse)

  • Arbeitszeugnisse

  • Führerscheine

  • Reisepässe, Identitätskarten, Wohnsitzbescheinigungen

  • Personalausweise, Staatsbürgerschaftsnachweise

  • Familienregister

  • Vollmachten, Testamente

  • Gerichtliche Dokumente (z.B. Urteile, Klageschriften)

  • Handelsregisterauszüge

  • Steuererklärungen

  • Versicherungspolicen

  • Medizinische Gutachten, Atteste, Arztzeugnisse und Berichte

  • Verträge (z.B. Mietverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge)

  • Bankdokumente (z.B. Kontoauszüge, Darlehensverträge)

  • Patente und Urheberrechtsdokumente

  • Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen

  • Offizielle Geschäftsdokumente (z.B. Jahresabschlüsse, Gründungsurkunden)

Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung für ein anderes Dokument? Fragen Sie uns!

Konsularische Übersetzung (Italien / Türkei)

Italien und die Türkei gehen noch einen Schritt weiter und setzen bei amtlichen Dokumenten bzw. konsularischen Übersetzungen ausschliesslich auf anerkannte Übersetzerinnen und Übersetzer. Gut, dass wir mit Tanju Dalgiç und Emilia Merola zwei Profis im Team haben, die beim italienischen bzw. türkischen Generalkonsulat in Zürich anerkannt sind.

"Seit Jahren nehme ich die Übersetzungsdienste von Interna Translations AG gerne in Anspruch. Sie stehen für speditive und qualitativ einwandfreie Übersetzungen und Lektorate."

Prof. Dr. Marc Spescha, RA, Advokaturbüro Langstrasse 4, Zürich

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Dann sind Sie bei uns in besten Händen.