Meistgestellte Fragen zu Übersetzungen mit notarieller Beglaubigung

Fragen über Fragen ... Wir erklären die wichtigsten Punkte zu Übersetzungen mit einer Beglaubigung.

1.) Kann ich als Kundin/Kunde nach der Übersetzung die notarielle Beglaubigung selber einholen?

Nein, nur das Übersetzungsbüro bzw. der/die Übersetzer*in kann die Beglaubigung einholen.

2.) Gibt es Vorschriften zu welchem Notariat man gehen muss?

Nein, man kann frei wählen. Wir gehen meistens zum Notariat Wiedikon.

3.) Kostet eine Beglaubigung immer gleich viel?

Ja, die Beglaubigung kostet im gleichen Jahr immer gleich viel.

4.) Bietet Interna Translations Übersetzungen mit notarieller Beglaubigung an?

Ja, melden Sie sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns.

5.) Brauche ich für jede Übersetzung einen notarielle Beglaubigung?

Nein. Das kommt immer auf die Behörde/das Amt an. Bitte fragen Sie bei der Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen müssen, ob eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist.

6.) Ist die Übersetzung mit notarieller Beglaubigung in der Schweiz offiziell anerkannt?

Ja, sie ist bei Ämtern und Behörden in der Schweiz anerkannt.

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Was sind Ihre Ansprüche?

Haben Sie noch Fragen? Wir geben gerne Auskunft oder überzeugen Sie mit einer Probeübersetzung.

"Sehr schnell und unkompliziert. Nachdem ich ein Angebot eingeholt hatte, konnte Interna Translations mein Dokument innerhalb weniger Tage übersetzen und beglaubigen.”

A.B. Privatkunde, Übersetzung mit Beglaubigung