Interna Blog - FAQ notarielle Beglaubigung
Meistgestellte Fragen zu Übersetzungen mit notarieller Beglaubigung
Fragen über Fragen ... Wir erklären die wichtigsten Punkte zu Übersetzungen mit einer Beglaubigung.
Fragen über Fragen ... Wir erklären die wichtigsten Punkte zu Übersetzungen mit einer Beglaubigung.
Nein, nur das Übersetzungsbüro bzw. der/die Übersetzer*in kann die Beglaubigung einholen.
Nein, man kann frei wählen. Wir gehen meistens zum Notariat Wiedikon.
Ja, die Beglaubigung kostet im gleichen Jahr immer gleich viel.
Ja, melden Sie sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns.
Nein. Das kommt immer auf die Behörde/das Amt an. Bitte fragen Sie bei der Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen müssen, ob eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist.
Ja, sie ist bei Ämtern und Behörden in der Schweiz anerkannt.
-> Übersetzung mit notarieller Beglaubigung: Unterschied In- und Ausland (Video)
-> Fakten rund um Übersetzung mit notarieller Beglaubigung
-> Übersetzung mit notarieller Beglaubigung (Video)
-> Beglaubigungen und andere amtliche Angelegenheiten: Eine S(pr)ache für sich
Haben Sie noch Fragen? Wir geben gerne Auskunft oder überzeugen Sie mit einer Probeübersetzung.
"Sehr schnell und unkompliziert. Nachdem ich ein Angebot eingeholt hatte, konnte Interna Translations mein Dokument innerhalb weniger Tage übersetzen und beglaubigen.”
A.B. Privatkunde, Übersetzung mit Beglaubigung