Beglaubigungen und konsularische Dienste

Beglaubigungen und andere amtliche Angelegenheiten: Eine S(pr)ache für sich

Mobilität war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte. Mit der Entstehung von Landesgrenzen und der damit verbundenen Einführung von administrativen Massnahmen wurde das Reisen und Wandern mit Pflichten verbunden: Zum Beispiel einen Reisepass zu besitzen oder – ganz aktuell – Einreisebestimmungen zu lesen…

Über die Landesgrenze hinaus

Solange keine Landesgrenze überquert werden muss, braucht das Fortbewegen weder Sonderausweise noch Zulassungen. Papiere und Dokumente, wie z.B. Schulzeugnisse, Geburtsscheine oder Heiratsurkunde, können innerhalb von Landesgrenzen auf Verlangen und ohne weiteres eingereicht oder vorgewiesen werden.

Sobald aber Migration, Ein- und Auswandern oder Niederlassung, oder sogar Güterverkehr ein Thema wird, werden viele offizielle oder amtliche Unterlagen verlangt. Hier gelten ganz eigene Gesetze: Ausweise oder Urkunden müssen übersetzt und notariell beglaubigt werden oder es muss zum Beispiel eine Apostille eingeholt werden. Da wollen Sie bestimmt gut beraten sein und Ihre Dokumente in sicheren und kompetenten Händen wissen. Wir blicken auf jahrelange Erfahrung zurück und stehen Ihnen zur Seite: Wir übersetzen Ihre Dokumente und kümmern uns um notarielle Beglaubigungen wo nötig.

Konsularische Akkreditierung für Italien und die Türkei

Sie haben Dokumente, die von der türkischen oder italienischen Behörde anerkannt werden müssen, z.B. Heiratsurkunde, Geburtschein oder Scheidungsurteil? Wir sind bei den Generalkonsulaten für Italien und die Türkei gelistet und haben das Fachwissen und die Expertise, die Übersetzung Ihrer offiziellen Unterlagen zu übernehmen und zu bestätigen.

Auch hier ist VIELFALT unser Schlüsselwort: Ob Geburts- oder Heiratsurkunde, Geschäftsvertrag oder Studiendiplom: Amtliche oder offizielle Dokumente, die übersetzt werden müssen, brauchen oft auch eine notarielle Beglaubigung. Wir übersetzen in viele Sprachen und organisieren die Beglaubigung wo nötig.
 

Beglaubigte Übersetzung. Mit oder ohne Apostille?

Sie wissen nicht genau, welche offiziellen Stempel Sie für Ihre Dokumente benötigen. Wir meistens schon und beraten Sie gerne dazu.

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"Seit Jahren nehme ich die Übersetzungsdienste von Interna Translations AG gerne in Anspruch. Sie stehen für speditive und qualitativ einwandfreie Übersetzungen und Lektorate."

Prof. Dr. Marc Spescha, RA, Advokaturbüro Langstrasse 4, Zürich

Benötigen Sie eine amtliche beglaubigte Übersetzung?

Sie sind bei uns in besten Händen.