Unterschied In- & Ausland 

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Brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung fürs In- oder Ausland? Und Sie fragen sich, was der Unterschied ist? 
 
💡 Wir bieten sowohl Übersetzungen mit notarieller Beglaubigung, als auch Übersetzungen mit zusätzlicher Apostille fürs Ausland an. 
 
Für eine beglaubigte Übersetzung in der Schweiz braucht es: 
1.) die Übersetzung & 2.) eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung. 
 
Fürs Ausland braucht es: 
1.) die Übersetzung & 2.) eine notarielle Beglaubigung & 3.) eine Apostille. 
 
Haben Sie den Durchblick? Wir übernehmen gerne sämtliche Übersetzungen für Sie und beraten Sie rund um Übersetzungen mit notarieller Beglaubigung und Apostillen. 
 
Denn denken Sie daran: 📣Interna speaks your language!

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Interna Translations AG

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Persönlich, per Mail an interna@internatrans.ch oder telefonisch unter 044 450 88 00 .
Sie erhalten anschliessend Ihre Offerte und konkrete Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten.

Dokumente, die oft eine beglaubigte Übersetzung erfordern:

  • Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden)

  • Zeugnisse und Diplome (z.B. Schulzeugnisse, Universitätsabschlüsse)

  • Arbeitszeugnisse

  • Führerscheine

  • Reisepässe, Identitätskarten, Wohnsitzbescheinigungen

  • Personalausweise, Staatsbürgerschaftsnachweise

  • Familienregister

  • Vollmachten, Testamente

  • Gerichtliche Dokumente (z.B. Urteile, Klageschriften)

  • Handelsregisterauszüge

  • Steuererklärungen

  • Versicherungspolicen

  • Medizinische Gutachten, Atteste, Arztzeugnisse und Berichte

  • Verträge (z.B. Mietverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge)

  • Bankdokumente (z.B. Kontoauszüge, Darlehensverträge)

  • Patente und Urheberrechtsdokumente

  • Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen

  • Offizielle Geschäftsdokumente (z.B. Jahresabschlüsse, Gründungsurkunden)

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"Seit Jahren nehme ich die Übersetzungsdienste von Interna Translations AG gerne in Anspruch. Sie stehen für speditive und qualitativ einwandfreie Übersetzungen und Lektorate."

Prof. Dr. Marc Spescha, RA, Advokaturbüro Langstrasse 4, Zürich